Die AKP im Profil

Internationale Partnerschaften zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen fördern durch Begegnungen von Menschen beider Seiten gegenseitiges Verständnis und stellen wichtige Beiträge zur Völkerintegration und Verständigung dar. Angesichts der gemeinsamen deutsch-polnischen Geschichte sind in diesem Sinne mehrere Heimatkreisgemeinschaften im Bund der Vertriebenen mit polnischen Gebietskörperschaften partnerschaftliche Beziehungen eingegangen. Dabei werden Vertreter der deutschen Minderheit in das Beziehungsgeflecht eingebunden. Träger solcher Partnerschaften treffen sich in der Regel einmal im Jahr zu gemeinsamen Kommunalpolitischen Kongressen.

Die Heimatkreisgemeinschaften im Bund der Vertriebenen und die ihnen partnerschaftlich verbundenen Landkreise, kreisfreien Städte oder größeren kreisangehörigen Städte in der Republik Polen haben sich zu einer deutsch-polnischen „Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitische Partnerschaft“ (AKP) zusammengeschlossen.

Die Arbeitsgemeinschaft

- dient der Verständigung zwischen Deutschen und Polen auf der Basis gemeinsamer Wurzeln,
- wirkt für die fortgesetzte Integration Polens in die Europäische Rechts- und Wertegemeinschaft, insbesondere im politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellem Bereich auf kommunaler Ebene
- wirkt koordinierend für die regionale Entwicklung zwischen benachbarten kommunalen Gebietskörperschaften
- dient der Verfestigung und dem Ausbau der freundschaftlichen und zum Teil engen partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Altbürgern und Neubürgern.

Dies wird verwirklicht, durch

- Durchführung eines im Jahr 2000 in Frankfurt (Oder) begründeten deutsch-polnischen Kommunalpolitischen Kongresses, der in der Regel einmal jährlich stattfinden soll,
- Herausgabe von zweisprachigen Publikationen, die dazu dienen, der Öffentlichkeit Informationen über die Politik des Dialogs und der Partnerschaft zu vermitteln,
- Anregung neuer sowie Stärkung und Förderung bestehender partnerschaftlicher Beziehungen im Wege
- des regelmäßigen Informationsaustausch über Projekte der Partnerschaften,
- der Beratung und Unterstützung sich anbahnender Partnerschaften zwischen deutschen Heimatkreisgemeinschaften und polnischen Gebietskörperschaften,
- von Arbeitsgesprächen,
- Kontaktpflege zu Kommunalpolitischen Dachverbänden und Institutionen in Deutschland, Polen und der Europäischen Union.

Thematische Grundlage der gemeinsamen Arbeitsfelder sind dabei alle bilateral ausgehandelten Bereiche der verschiedenen Partnerschaftsverträge, darunter insbesondere der Denkmalschutz, die kulturelle Zusammenarbeit, die Zusammenarbeit in der historischen Forschung, die Kontaktpflege in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus sowie die Hilfe im sozial-humanitären Bereich.